Dienstag, 26. Januar 2010

Unser Sohn ist beim Skifahren verunglückt

Unser Sohn (12) war von den Eltern seines besten Freundes eingeladen, nach Neujahr zum
skiurlaub österreich zu kommen. Dort verletzte er sich bei der Fahrt auf einer viel zu gefährlichen Piste. Er hat es gut überstanden, aber es sind Extrakosten angefallen. Kann man die Eltern seines Freundes belangen? Dirk F., Lankwitz
Wenn die Eltern des Freundes Ihren Sohn mit in die Skiferien genommen haben, dann haben sie eine erhebliche Verantwortung übernommen. Das gilt nicht nur im moralischen, sondern auch im rechtlichen Sinne. Die Eltern haben damit nicht nur eine Gefälligkeit erwiesen, sondern (stillschweigend) mit Ihnen einen echten Vertrag geschlossen, mit dem sie sich zur sorgfältigen Beaufsichtigung Ihres Sohnes verpflichtet haben. Wenn die Sorgfalt verletzt worden ist, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
Anzeige
Die Eltern des Freundes haben nicht verhindert, dass Ihr Sohn auf der für ihn zu gefährlichen Piste gefahren ist. Man muss die Umstände genauer kennen, um sagen zu können, ob sie damit schon gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben. Man kann von ihnen nicht verlangen, dass sie auf der Skipiste ständig in der Nähe der Kinder sind. Möglicherweise sind die Jungs spontan auf die Idee gekommen, und die Eltern konnten die schwere Piste gar nicht mehr verhindern. Möglicherweise ist aber auch die ganze Familie auf dieser Piste gefahren, oder die Jungs sind zu einer Mutprobe aufgefordert worden. Dann hätten die Eltern ihre Pflichten verletzt.
Als Schaden können allerdings nur die Aufwendungen ersetzt werden, die durch den Unfall zwingend notwendig geworden sind. Das wird überwiegend die Krankenkasse bezahlt haben, so dass allenfalls die zusätzlichen Kosten einer früheren Heimreise zu erstatten wären.
Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt und Notar bei Hogan & Hartson Raue und Lehrbeauftragter für Familienrecht
Die vorangegangenen Antworten unserer Experten finden Sie unter morgenpost.de/familie/expertenfrage . Morgen antwortet Ihnen André Schindler, Vorsitzender des Landeselternausschusses. Wenn auch Sie Rat benötigen, schreiben Sie an familie@morgenpost.de .

Quelle:
http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1242800/Unser-Sohn-ist-beim-Skifahren-verunglueckt.html

2 Kommentare: